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AGB

Allgemeine Geschaeftsbedingungen · Stand: 02.10.2026

Allgemeine Geschaeftsbedingungen fuer die Ueberlassung der Software MEISTERHILFE zur Nutzung ueber das Internet (Software as a Service).

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten fuer alle Vertraege zwischen JC GmbH (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden ueber die Nutzung von MEISTERHILFE.

(2) Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des oeffentlichen Rechts und an oeffentlich-rechtliche Sondervermoegen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB koennen den Vertrag nicht schliessen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdruecklich widersprochen wird.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden MEISTERHILFE fuer die Dauer des Vertrages ueber das Internet zur Nutzung bereit und gewaehrt Speicherplatz fuer die Daten des Kunden. Ein Anspruch auf Ueberlassung des Quellcodes besteht nicht.

(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website. Der Anbieter darf den Funktionsumfang weiterentwickeln; wesentliche Funktionen duerfen dabei nicht ersatzlos entfallen.

(3) MEISTERHILFE unterstuetzt bei kaufmaennischen Ablaeufen, ersetzt jedoch keine Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung. Die inhaltliche Richtigkeit der erfassten Daten sowie die Einhaltung steuer- und handelsrechtlicher Pflichten verantwortet der Kunde.

§ 3 Vertragsschluss, Testphase

(1) Mit der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs zustande.

(2) Der Anbieter kann eine unentgeltliche Testphase einraeumen. Sie endet automatisch; ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht nur, wenn der Kunde es aktiv abschliesst.

§ 4 Nutzungsrecht

(1) Der Kunde erhaelt fuer die Vertragsdauer ein einfaches, nicht uebertragbares Recht, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang fuer eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

(2) Die Zahl der zulaessigen Nutzerzugaenge richtet sich nach dem gewaehlten Tarif. Zugaenge sind personengebunden; eine gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist unzulaessig.

(3) Untersagt sind insbesondere: Weitervermietung oder Unterlizenzierung an Dritte, Zurueckentwicklung ausserhalb der gesetzlichen Grenzen sowie Massnahmen, die die Verfuegbarkeit fuer andere Kunden beeintraechtigen (etwa automatisierte Massenabfragen).

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde haelt Zugangsdaten geheim, schuetzt sie vor dem Zugriff Dritter und meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzueglich.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingestellten Inhalte und Daten frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen Gesetze verstossen.

(3) Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher fuer die von ihm verarbeiteten Daten. Es gilt ergaenzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

§ 6 Verzeichnis „Handwerker finden", Aktionen und Bewertungen

(1) Der Anbieter betreibt unter meisterhilfe.io/finden.php ein oeffentliches Verzeichnis von Betrieben, die MEISTERHILFE nutzen. Der Kunde entscheidet selbst, ob sein Betrieb dort erscheint, indem er den Eintrag in der Software freigibt; er kann den Eintrag jederzeit zuruecknehmen. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht.

(2) Der Kunde verantwortet die Inhalte seines Eintrags, seiner veroeffentlichten Leistungen und seiner Aktionen: die Richtigkeit der Angaben, Preise und Laufzeiten, die Einhaltung von Preisangaben-, Wettbewerbs- und Handwerksrecht (etwa die Fuehrung des Meistertitels oder die Angabe „Meisterbetrieb" nur bei Berechtigung) sowie die Rechte an Bildern und Texten, einschliesslich der Einwilligung abgebildeter Personen. Aktionen sind Angebote des Kunden an dessen Kunden; Vertraege kommen ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem Anfragenden zustande. Der Anbieter ist daran nicht beteiligt und uebernimmt keine Gewaehr fuer Angaben Dritter im Verzeichnis.

(3) Anfragen aus dem Verzeichnis werden dem Kunden in der Software und per E-Mail zugestellt. Eine Anfrage kann zugleich an bis zu drei Betriebe gehen; der Kunde erfaehrt das, nicht aber die anderen Betriebe. Der Anbieter schuldet keine bestimmte Zahl von Anfragen, Auftraegen oder eine bestimmte Platzierung in der Trefferliste. Die Reihenfolge der Treffer richtet sich nach Uebereinstimmung mit der Suche, Entfernung und Vollstaendigkeit des Eintrags, nicht nach Zahlungen.

(4) Bewertungen darf der Kunde nur ueber die dafuer vorgesehene Funktion und nur nach einem tatsaechlich erteilten Auftrag einholen. Untersagt sind eigene, gekaufte oder durch Gegenleistung beeinflusste Bewertungen sowie die Benachteiligung von Kunden wegen einer Bewertung. Der Kunde kann Bewertungen oeffentlich beantworten, aber nicht aendern oder loeschen. Der Anbieter darf Bewertungen verbergen, die gegen Gesetze, Rechte Dritter oder diese Bedingungen verstossen, und teilt dem Kunden den Grund in der Software mit.

(5) Verstoesst ein Eintrag oder eine Aktion gegen Absatz 2 oder 4, gegen Gesetze oder Rechte Dritter, oder besteht ein begruendeter Verdacht darauf, darf der Anbieter den Eintrag oder die Aktion sperren; der Grund wird dem Kunden in der Software mitgeteilt. Der Kunde stellt den Anbieter von Anspruechen Dritter frei, die auf vom Kunden im Verzeichnis eingestellten Inhalten beruhen, einschliesslich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Kunde den Verstoss zu vertreten hat.

(6) Der Anbieter darf im Verzeichnis als solche gekennzeichnete Beispieleintraege zeigen und das Verzeichnis weiterentwickeln, einstellen oder in seiner Reichweite beschraenken; bestehende Anfragen bleiben dem Kunden erhalten.

§ 7 Verfuegbarkeit, Wartung

(1) Der Anbieter strebt eine Verfuegbarkeit von 99 % im Jahresmittel an, gemessen am Uebergabepunkt des Rechenzentrums.

(2) Nicht als Ausfall gelten geplante Wartungsfenster, die der Anbieter moeglichst ausserhalb der ueblichen Geschaeftszeiten legt und mit angemessenem Vorlauf ankuendigt, sowie Stoerungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (hoehere Gewalt, Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Angriffe Dritter).

§ 8 Verguetung und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung veroeffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzueglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Verguetung ist im Voraus fuer den jeweiligen Abrechnungszeitraum faellig. Die Abrechnung erfolgt ueber den Zahlungsdienstleister.

(3) Aendert sich die Zahl der Nutzerzugaenge, wird die Verguetung entsprechend dem Tarif angepasst.

(4) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist sperren. Der Anspruch auf die Verguetung bleibt bestehen. Die Daten des Kunden werden waehrend einer Sperre nicht geloescht.

(5) Preisaenderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamkeitszeitpunkt kuendigen.

§ 9 Laufzeit und Kuendigung

(1) Der Vertrag laeuft auf unbestimmte Zeit und kann bei monatlicher Zahlweise mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, bei jaehrlicher Zahlweise mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Abrechnungsperiode gekuendigt werden.

(2) Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt.

(3) Kuendigungen beduerfen der Textform; die Kuendigungsfunktion im Kundenkonto genuegt.

(4) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden fuer 30 Tage einen Export seiner Daten in einem gaengigen Format bereit. Danach werden die Daten nach Massgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages geloescht.

§ 10 Gewaehrleistung

(1) Der Anbieter gewaehrleistet, dass die Software waehrend der Vertragsdauer in einem zum vertragsgemaessen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten wird. Es gilt Mietrecht (§§ 535 ff. BGB).

(2) Die verschuldensunabhaengige Haftung fuer bei Vertragsschluss vorhandene Maengel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Der Kunde zeigt Maengel unverzueglich in Textform an und unterstuetzt den Anbieter bei der Eingrenzung.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschraenkt bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit, bei Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer uebernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlaessigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfuellung die ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Vertrages ueberhaupt erst ermoeglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, hoechstens auf die vom Kunden in den letzten zwoelf Monaten gezahlte Verguetung.

(3) Fuer den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemaesser und regelmaessiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen waere.

(4) Im Uebrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der mit Vertragsschluss Bestandteil dieses Vertrages wird. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, auch ueber das Vertragsende hinaus.

§ 13 Aenderung dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung fuer die Zukunft aendern, wenn dies zur Anpassung an geaenderte Rechtslage oder Rechtsprechung oder zur Einfuehrung neuer Funktionen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Der Anbieter teilt die Aenderung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gilt die Aenderung als angenommen; darauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Hoisdorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.

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